Mittwoch, 22. Februar 2012
   
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Bevor ein Trümmersuchhundeteam zum Einsatz zugelassen wird, muss es eine umfangreiche Prüfung nach DIN 13050 gemäß der GemPPO absolvieren.
Die Prüfung, die alle 18 Monate wiederholt werden muss, besteht aus folgenden vier Prüfungsteilen:

1. Theorie
In einer theoretischen Prüfung weist der Hundeführer seine Kenntnisse in Erster Hilfe an Mensch und Hund, Kynologie, Orientierung im Gelände, Funk, Unfallverhütung und Transport von Hunden, Einsatztaktik Trümmersuche und Trümmerkunde nach.

2. Gehorsam

In der Gehorsamsprüfung muss das Hundeteam verschiedene Gehorsamsübungen zeigen, u.a. Freifolge in verschiedenen Geschwindigkeiten, einwandfreies Verhalten in einer Gruppe mit fremden Hunden und Menschen, „Sitz“, „Steh“ und „Platz“ aus der Bewegung, Voraussenden oder Detachieren, Tragen des Hundes von fremden Personen und freies Ablegen des Hundes für ca. 15 Minuten außer Sicht.

3. Gewandtheit

Bei der Gewandtheitsprüfung muss der Hund verschiedene Geräte selbstständig und souverän absolvieren. Der Hund muss z.B. eine Wippe, eine waagrechte Leiter und ein wackelndes, waagrechtes Brett begehen und durch eine dunkle Röhre kriechen, an deren Ende er sich auf Kommando hinlegen muss.

4. Trümmersuchprüfung

In der eigentlichen Trümmersuchprüfung muss eine Trümmer-Schadenslage von etwa 800 - 2000m² innerhalb 20 Minuten nach 1-4 vermissten Personen abgesucht werden, wobei sich die Personen versteckt unter den Trümmern, teilweise unter mehreren Trümmerschichten befinden. Der Hundeführer muss die Lage richtig beurteilen, Gefahren einschätzen, seinen Hund auf Entfernung führen und geeignete Rettungsmaßnahmen einleiten können.

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